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EU-Gerichtshof verbietet "Sie haben gewonnen"-Werbung

Irreführende Werbung wird verboten
EU verbietet "Sie haben gewonnen" Werbung

Kategorie: Allgemein

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18.10.2012

Heute hat der europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass irreführende Werbung, wie zum Beispiel "Sie haben bereits gewonnen", obwohl dies gar nicht stimmt, rechtswidrig ist. Endlich werden viele sagen, einigen (wie mir) geht dieser Richterspruch noch nicht weit genug, es ist allerdings ein Anfang, keine Frage. 

Im konkreten Fall ging es um britische Unternehmen, welche im großen Stil Werbemittel verteilt haben, auf denen den Empfängern suggeriert wurde sie hätten bereits gewonnen. Den "Gewinnern" wurde zwar mitgeteilt, dass für die Kontaktaufnahme Kosten entstünden, dass ein Teil dieser Kosten jedoch an die Werbefirma ging, das teilten die Versender nicht mit.

Als "Preis" erhielten die "Gewinner" eine Kreuzfahrt, die jedoch knapp 400 Pfund, das entspricht ca. 500 Euro kostete. Ziel der Werbefirmen war natürlich an die Daten der Verbraucher zu kommen, um diese noch gezielter mit Werbung zu versorgen oder die Informationen zu verkaufen. Die europäischen Richter urteilten hier, dass die Praktiken ganz klar aggressiv seien und verboten diese umgehend. Sie urteilten aber auch, dass in Einzelfällen die nationalen Gerichte urteilen müssen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass hier wirklich mal ein Urteil im Sinne des Volkes gefällt wurde und gerade die kleinen Bürger von nun an besser geschützt sind. Machen wir uns aber nichts vor, dieses Urteil wird Werbefirmen nicht davon abhalten weiterhin mit solchen Locksprüchen zu werben. Ich kann daher nur jedem empfehlen, bitte lest das Kleingedruckte und schleißt Gewinnspiele nicht sofort ab ohne Euch ausreichend informiert zu haben. Bitte gebt vor allem niemals Dritten leichtfertig Informationen wir Kontonummer, Bankleitzahl, Geburtstag oder Handy-Nummer. Der Adresshandel blüht in der EU und man weiß nie, wer Eure sensiblen Daten in die Finger bekommt. Daher bitte große Vorsicht bei Anmeldungen und stets im Vorfeld informieren. Und ab sofort darauf achten, ob mit dem versprochenen Gewinn Kosten verbunden sind, denn wenn ja, dann ist das ab sofort mit der Berufung auf den EU-Richterspruch wesentlich leichter anfechtbar!
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