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Verfahrensweisen bzgl. Einnahmen durch das Paid4

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Schon seit je her kann man in diversen Foren lesen, dass zahlreiche User, die im Paid4 unterwegs sind, nicht genau wissen, wie sie bei Bezug von ALG2 oder allgemein bekannt als Hartz4, mit den Einnahmen durch die Paidmailer zu verfahren haben. Aus diesem Grunde haben wir von Adiceltic.de beschlossen, dass dieses Thema genauer beleuchtet wird.

Häufig liest man, dass man 165 Euro im Monat dazuverdienen kann und dieses Geld darf das Jobcenter/Arge nicht beanspruchen. Dies ist nur bedingt richtig, denn die Gesetzeslage sieht etwas anders aus. Generell gibt es Zuverdienstgrenzen, die unantastbar sind, aber auch hier gelten Gesetze und Regeln. 

Ein Gewerbeschein ist nötig

Um nun aber dauerhafte Einkünfte über Paidmailer und anderen Anbietern, die ihre Mitglieder für diverse Tätigkeiten bezahlen (Werbung ansehen/Likes klicken/Paidmails bestätigen etc.) erhalten zu können, benötigt man einen Gewerbeschein. In den meisten Fällen bekommt man beim Gewerbeamt oder dem Ordnungsamt einen solchen Gewerbeschein. Natürlich muss man dem Sachbearbeiter erklären, was man genau vorhat. Der Gewerbeschein kann unter der Tätigkeit "Internet Marketing" laufen, wenn man sich nicht noch mit anderen Dingen selbstständig machen möchte. Diese Tätigkeitsangabe lässt einem ziemlich viel Spielraum und schließt eine Menge von Tätigkeiten mit ein. In der Regel kostet ein Gewerbeschein zwischen 20-35 Euro. Dies schwankt von Bundesland zu Bundesland und sogar zwischen den verschiedenen Städten und Gemeinden. Der Gewerbeschein kann zudem als Geschäftsausgabe verbucht werden. Der nächste Schritt führt den Gewerbetreibenden nun zum Finanzamt. 

Im Normalfall meldet die Stadt, bei Gewerbeanmeldung, auch gleich dem Finanzamt die Anmeldung. In den meisten Fällen erhält man im Nachgang einen Fragenbogen vom Finanzamt, den sogenannten "steuerlichen Erfassungsbogen". In diesem schätzt ihr eure Umsätze und entscheidet über eure Gewinnermittlungsart. Außerdem entscheidet ihr hier ob ihr euren Gewinn nach IST oder SOLL Besteuerung ermitteln möchtet (in der Regel sollte man die IST Besteuerung wäheln, da man dann nicht in Vorkasse treten muss beim Finanzamt).  Und genau in diesem Bogen könnt ihr euch von der Erhebung der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn ihr gewisse Umsatzgrenzen bzw. Gewinn unterschreitet. Dies ist dann die Befreiung nach §19 UstG, die ihr auch bei den meisten Paidmailern im Impressum findet. Dieser Paragraph befreit euch zwar nicht von der Umsatzsteuer (wie die meisten behaupten) sondern das Finanzamt verzichtet auf eine Erhebung der Steuer. Also kann man sagen das Finanzamt verzichtet darauf, die Ihnen zustehende Steuer, von euch einzufordern. Im Gegenzuge darf man als "Kleinunternehmer nach §19 UstG" auch keine Vorsteuer geltend machen. Je nach zuständigem Finanzamt kann es sein das Sie eine neue Steuernummer erhalten (ist der Regelfall) . Bitte nutzt nicht eure Steuer ID für etwaige gewerbliche Zwecke. Diese dient nur zur lebenslange Identifikation eurer Person und verändert sich nicht, während die Steuernummer sich durchaus verändern kann. Unter dieser Steuernummer gebt ihr dann auch eure Einkommensteuererklärung ab, und genau diese Steuernummer gehört in euer Impressum und auf die Rechnungen die ihr schreibt.

Hat man den Schritt zum Finanzamt gewagt und über die Bühne gebracht, geht man unverzüglich zum Jobcenter und teilt dort mit, dass man ab sofort nebenberuflich selbstständig ist. Es kann sein, dass man dahin gehend einige Fragen bzgl. der genauen Tätigkeit beantworten muss, aber dies sollte kein Problem darstellen. Von nun an muss man eine vereinfachte Buchführung vollziehen. 

Dies bedeutet, dass sämtliche Einkünfte, die man durch Paidmailer und andere Seiten erhalten hat, als Einnahmen erfasst und mit Datum und Summe in der Buchführung vermerkt werden müssen. Man kann bis zu 100 Euro Gewinn einnehmen, ohne dass das Jobcenter/Arge etwas in Abzug bringen kann. Dabei sollte man bedenken, dass Gewinn nicht gleich Umsatz ist. Hat man beispielsweise 150 Euro im Monat durch das Paid4 eingenommen, dann kann man seine Telefon-/Internetkosten als Geschäftsausgabe veranschlagen. Zieht man dann diese Kosten von den Einnahmen ab, dann erhält man den Gewinn.

Einnahmen und Ausgaben auflisten und gegenrechnen!!!

Durch diesen Vorgang senkt man natürlich seinen Gewinn. Ferner können auch Losekäufe und Primera-Ankäufe als Ausgabe deklariert werden, allerdings müssen hier diverse Gesetzesvorschriften beachtet werden. Da diese sehr  umfangreich sind, werden wir diese in einem extra Thema genauer unter die Lupe nehmen. Bucht man beispielsweise Werbung, dann ist es eine Geschäftsausgabe. Rechnen wir also mit 150 Euro und 30 Euro Internet-/Telefonkosten und ziehen dies von den Einnahmen ab, dann haben wir 120 Euro Gewinn. Bedenkt man, dass nun 120 Euro Gewinn vorhanden sind und bis zu 100 Euro alles behalten werden kann, dann werden nur die restlichen 20 Euro angerechnet.

Dies bedeutet schlussendlich, dass genau 20% anrechnungsfrei sind und 80% an das Jobcenter/Arge gehen. In dem Fall sind es 16 Euro, was in Abzug gebracht wird. Man kann nun schlau agieren, indem man schaut, dass man die Grenze von mehr als 100 Euro Gewinn monatlich, nicht übersteigt. Das Jobcenter/Arge möchte natürlich Nachweise darüber einsehen.

Es kommt immer auf das Jobcenter/Arge an, welche Nachweise verlangt werden. Manch ein Amt möchte keine Nachweise sehen, nicht mal Kontoauszüge, und andere hingegen möchten diese Daten haben und zudem auch die Telefonrechnung beispielsweise. Ganz gleich, wie es im Einzelfall aussieht, man hat nichts zu befürchten, wenn sämtliche Angaben wahrheitsgemäß sind.

Paid4-Einnahmen angeben und versteuern

So muss auf jeden Fall immer vor der Beantragung eines neuen Bewilligungsreitraums die EKS vollständig ausgefüllt werden.  Dies ist das Formular, bei dem man seine voraussichtlichen Einkünfte angeben muss. Natürlich hat niemand eine Glaskugel, daher raten wir dazu, dass man 100 Euro als Gewinn einträgt und die Telefonkosten als Geschäftsausgabe. So läuft man nicht Gefahr, dass das ALG2 geringer ausfällt, als der Anspruch darauf besteht.

Sobald es abzusehen ist, dass der Bewilligungszeitraum abläuft, erhält man in der Regel den neuen Bewilligungsantrag. Naturgemäß vergisst das Jobcenter die Zustellung der Formulare bzgl. der EKS und der abschließenden EKS. Diese kann man unter den vorher genannten Links jederzeit selbstständig herunterladen und ausdrucken. Das Ausfüllen sollte spielend einfach sein, da alles im Grunde selbsterklärend ist.

Sobald man diese Formulare ausgefüllt hat, reicht man diese mit dem Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter/Arge ein. Es kommt immer auf den Sachbearbeiter an, ob dieser dann Nachweise wie Kontoauszüge sehen mag oder nicht. Genauso verhält es sich mit den Rechnungen bzgl. Der Geschäftsausgaben. Im Grunde ist das ganze Verfahren sehr simpel und erspart jedem eine Menge Kummer.

Man sollte nicht vergessen, dass auch das Klicken bei den Paidmailern eine Tätigkeit darstellt, die ein regelmäßiges Einkommen beinhaltet. Die Höhe der Einkünfte spielt vordergründig keine Rolle. Aus diesem Grund sollte man sich einen Gewerbeschein zulegen und mit offenen Karten dem Jobcenter/Arge gegenüberstehen. Kein Sachbearbeiter wird einem Steine in den Weg legen, da sie natürlich möchten, dass man Chancen ergreift. Ferner sollte man nicht zwischen Selbstständigkeit mit nicht selbstständiger Arbeit verwechseln. Da dies eine nebenberufliche Selbstständigkeit darstellt, fallen die anrechnungsfreien Berechnungen anders aus.

Wir hoffen, dass wir gerade in diesem Bereich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnten, und wünschen Euch tolle Verdienste bei Euren Paid4-Diensten. Doch bitte denkt daran alle Einkünfte anzugeben, nur so seid ihr sicher beraten und lauft keine Gefahr nachträglich belangt zu werden!

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