Versichertenentlastungsgesetz für Selbständige und Arbeitnehmer
Kategorie: Allgemein
Dienste:
19.11.2018
Ja Du hast richtig gelesen, ein Wunder, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sollen ab 2019 entlastet werden! Da Entlastung immer gut klingt, wollen wir die Änderungen mal schildern:
Bisher hatten Selbständige die Qual der Wahl ob Sie sich privat versichern oder aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Nur hatte das Ganze einen Haken.
Wenn man nur ein geringes Einkommen zu verzeichnen hatte, waren die Beiträge der gesetzlichen Versicherung schlichtweg nicht erschwinglich. Diese unterstellte bisher allen Selbständigen ein Mindesteinkommen (Mindestbemessungsgrundlage).
Diese hatte zur Folge, wenn man als Selbständiger z. B. nur 1.000 Euro verdient (was bei Existenzgründern durchaus Realität ist), hat die Krankenkasse trotzdem Einnahmen von 2.284 Euro unterstellt. Dies hatte anschließend zur Folge, dass man circa 350 Euro, nur an Beiträgen für die Krankenversicherung, zahlen musste. Dies ist für kleine Solo-Unternehmer natürlich nicht zahlbar, somit ging man bisher zu der Alternative über, sich eine private Krankenversicherung zu suchen. Allerdings hat diese einen flexiblen Beitragssatz. Was so viel bedeutet wie, das der Beitrag, mit steigendem Alter und Risiko einer Krankheit, stetig steigt. Auch dies hatte zur Folge, dass sich kleinere Unternehmer, im höheren Alter, die Beiträge nicht mehr leisten konnten und somit in Geldnot geraten sind. Ein Wechsel, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, ist aber zu diesem Zeitpunkt nur mit diversen Hürden möglich bzw. nahezu unmöglich.
Nun, aber was wird sich an dieser Situation ändern?
Die Mindestbemessungsgrundlage wird gesenkt. Während bisher 2.284 Euro unterstellt wurden, wird ab dem 01.01.2019 die Mindestbemessungsgrundlage auf ca. 1.150 Euro gesenkt. Diese Senkung hat zur Folge, dass "Geringverdiener" nicht mehr 350 Euro, sondern lediglich ca. 170 Euro zahlen müssen.
Somit scheinen zumindest erste Änderungen, aufgrund des Koalitionsvertrages, nun auch umgesetzt zu werden. Natürlich haben alle Parteien eigene Ideen gehabt, so wollten einige die Bemessungsgrundlage auf 450 Euro senken.
Am Ende kann man zumindest sagen, dass sich etwas getan hat und eine Entlastung der Selbständigen dringend benötigt wurde. Die Antwort auf die Frage, wieso die Beiträge nicht einfach am tatsächlichen Einkommen gemessen werden (wie bei Angestellten ja auch) bleibt die Regierung uns allerdings dann doch schuldig ……
Übrigens wird es noch andere Änderungen geben, die für den ein oder anderen interessant sein könnten …
Zum Beispiel war es bei Arbeitnehmern bisher der Fall, dass der Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse) vom Arbeitnehmer allein bezahlt wurde. Ab dem 01.01.2019 wird dieser Zusatzbeitrag aufgeteilt wie die regulären Beiträge auch. 50 % zahlt der Arbeitnehmer und 50 % zahlt der Arbeitgeber. Das dürfte bei allen zumindest eine kleine "Lohnerhöhung" ergeben.
Aber das ist noch nicht alles ……
Bereits seit dem 01.01.2018 werden Beiträge der Krankenversicherung unter Vorbehalt festgesetzt. Da Krankenkassen immer den letzten erlassenen Steuerbescheid als Grundlage für die Beiträge genommen haben, wurden Veränderungen, zum Beispiel weniger Gewinn im Folgejahr, nicht berücksichtigt. Das Merkwürdige war allerdings, dass wenn der neue Steuerbescheid der Krankenversicherung vorlag, zwar die Beiträge gesenkt wurden bei weniger Gewinn, aber für die Zeit vor dem neuen Steuerbescheid die zu viel bezahlten Beiträge nicht erstattet werden mussten. Sondern lediglich der Beitragssatz nach Erhalte des Steuerbescheides wurde gesenkt. Durch die Festsetzung unter Vorbehalt können sich Selbständige zu viel gezahlte Beiträge aber nun von der Krankenkasse zurückholen.
Und zuletzt gehen wir noch auf eine Veränderung bzgl. des Zusatzbeitrages ein
Wusstet ihr das der Zusatzbeitrag, mal ganz am Anfang, dazu gedacht war die Kosten für Zahnersatz abzudecken? Ja ich weiß, man merkt nicht wirklich was davon…
Stattdessen gibt es wahllose Zusatzleistungen die alles andere, als individuell sind. Aber damit der Zusatzbeitrag nicht weiter erhöht werden kann gibt es eine interessante Regelung für Krankenkassen.
Krankenkassen werden zukünftig ihren Zusatzbeitrag nur noch dann erhöhen dürfen, wenn ihre Finanzreserven geringer sind, als die Ausgaben für einen Monat. Außerdem sollen Krankenkassen ihre Rücklagen ab 2020 langsam aber sicher wieder den Versicherten zukommen lassen und Zusatzbeiträge senken…(laut Pressemitteilung der vom 06. Juni 2018)
Es bleibt also abzuwarten wie die Krankenkassen reagieren und wie die Rücklagen am Ende tatsächlich verwendet werden.
Autor: Christopher Althoff
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