Fort- und Weiterbildungen – So kann man bares Geld sparen
Kategorie: Allgemein
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10.09.2021
Kaum einer kommt an den Themen Weiterbildung und Fortbildung vorbei. Wer Angebote geschickt für sich nutzt, kann nicht nur in seine Bildung – und damit in seine berufliche Zukunft – investieren, sondern dabei auch noch bares Geld sparen. Wir zeigen, wie Bund und Länder Bildungsangebote fördern und welche Möglichkeiten die Steuererklärung in diesem Zusammenhang bietet.
Warum auch du an Fort- oder Weiterbildung denken solltest
Wer träumt nicht davon, genug Geld auf der hohen Kante zu haben, um sich fast jeden Wunsch erfüllen zu können? Anstatt auf einen Lotto-Gewinn zu setzen, ist es besser, seine Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. So gibt es zum Beispiel viele wertvolle Spar-Tipps beim Einkauf. Ob das wöchentliche Durchforsten von Supermarktprospekten, öfters selbst kochen anstatt Fertiggerichte kaufen oder die Bevorzugung von Second-Hand-Waren – Tag für Tag lässt sich Geld sparen.
Obgleich dies ein guter Ansatz ist, muss auch das Gehalt stimmen, schließlich kann man nur so viel Geld ausgeben, wie man besitzt. Als Basis für eine Gehaltserhöhung kann eine absolvierte Fort- oder Weiterbildung hilfreich sein. Wenn du mehr Verantwortung in deinem Arbeitsbereich übernimmst und deinem Unternehmen mit mehr Know-how zur Verfügung stehst, sind dies gute Argumente für ein höheres Gehalt. Gleichzeitig kannst du deine Jobaussichten erhöhen und die ersten Sprossen der Karriereleiter erklimmen. Fachkräfte werden in vielen Bereichen händeringend gesucht und haben immer eine gute Position bei Gehaltsverhandlungen.
Welche Förderprogramme gibt es bei Fort- und Weiterbildungen?
Auch wenn sie viele Vorteile bringen, gehen Fort- und Weiterbildungen zunächst mit Kosten einher. Je nach Bildungsangebot kann dies schnell zum finanziellen Klotz am Bein werden. Deswegen können die Kosten für solche Angebote in vielen Fällen erstattet werden. Bund und Länder halten für Bildungshungrige vielseitige Förderprogramme bereit. Wir stellen dir die bekanntesten vor.
Der Bildungsgutschein:
Weil der Bildungsgutschein für Arbeitslose und Arbeitnehmer gleichermaßen geeignet ist, stellt er eine der bekanntesten Fördermöglichkeiten dar. Gefördert werden Weiterbildungen, welche eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder eine bestehende beenden können. Auch das Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses ist förderfähig. Mit Bildungsgutschein in der Tasche werden die Kosten für die Weiterbildung selbst, für die Fahrt, die notwendige Unterkunft und Verpflegung sowie für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernommen. Ausgestellt wird der Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit.
Die Bildungsprämie:
Menschen mit geringem Einkommen (Einkommensgrenze = 20.000 Euro) können Fort- und Weiterbildung mit der Bildungsprämie fördern lassen. Diese besteht aus zwei Teilen – dem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Mit dem Prämiengutschein bekommst du direkt einen Zuschuss von bis zu 500 Euro, während du mit dem Spargutschein vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung deiner Weiterbildung einsetzen kannst.
Das Weiterbildungsstipendium:
Für talentierte Nachwuchskräfte unter 25 Jahren gibt es das Weiterbildungsstipendium. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie das Bestehen im Bewerbungsverfahren. Zu diesem wird zugelassen, wer besondere Qualifikationen nachweisen kann. Darunter fällt zum Beispiel, dass du deine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder mit besser als „gut“ absolviert hast.
Das Aufstiegsstipendium:
Auch besonders begabte Berufsqualifizierte haben die Chance einer Förderung. Wenn du während deinem ersten Studium bzw. auf dem Weg zu deinem ersten Hochschulabschluss besondere Qualifikationen nachweist, kannst du die Förderung beantragen. Bei einem Vollzeitstudiengang lockt eine monatliche Förderung von 853 Euro, zzgl. 80 Euro Büchergeld und Zuschuss zu möglichen Kinderbetreuungskosten. Absolvierst du dein Studium berufsbegleitend, ist eine jährliche Förderung von bis zu 2.700 Euro möglich.
Das Aufstiegs-BAföG:
Fortbildungsabschlüsse, die über dem Niveau des Berufsabschlusses liegen, können mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Mittlerweile gibt es mit mehr als 700 anerkannten Aufstiegsweiterbildungen eine große Auswahl. Die Förderung von insgesamt bis zu 15.000 Euro wird zu 40 % als Zuschuss ausgegeben, die restlichen 60 % werden als Darlehen über die KfW-Bank ausbezahlt. Studiengänge sind in diesem Programm nicht förderfähig, da sie dem akademischen Ausbildungszweig angehören.
Förderung über den Arbeitgeber:
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit deinem Arbeitgeber zu sprechen. Dieser muss deine Fort- oder Weiterbildung nicht unbedingt aus eigener Tasche zahlen. So gibt es etwa durch das Qualifizierungschancengesetz die Möglichkeit, die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen seiner Mitarbeiter fördern zu lassen. Je nach Unternehmensgröße werden zu den Lehrgangskosten Zuschüsse von bis zu 100 % gezahlt. Darüber hinaus können während der Weiterbildung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt geleistet werden. Bei Kleinstbetrieben unter 10 Mitarbeitern winkt eine Kostenerstattung von bis zu 75 %.
Regionale Förderprogramme:
Neben den angesprochenen Fördermöglichkeiten des Bundes gibt es auch zahlreiche länderspezifische Programme, mit denen die Fort- oder Weiterbildung bezahlt werden kann. In Brandenburg beispielsweise gibt es den Bildungsscheck, der für berufliche Weiterbildungen inklusive Prüfungsgebühren eingesetzt werden kann. Für Einwohner von Bremen gibt es mit dem Weiterbildungsscheck für an- und ungelernte Arbeitnehmer 500 Euro für die berufliche Weiterbildung. Schleswig-Holstein hat mit dem Weiterbildungsbonus ein Programm ins Leben gerufen, bei dem auch der Arbeitgeber mit ins Boot geholt wird. Berufliche Weiterbildungen mit 16 bis 400 Zeitstunden sowie wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen werden mit 50 % bezuschusst. Die restlichen 50 % der Kurskosten müssen vom Arbeitgeber gezahlt werden. Arbeitnehmer aus Sachsen-Anhalt mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt von weniger als 4.575 Euro sowie Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld können von „Weiterbildung direkt“ profitieren. Je nach Bruttogehalt des Antragstellers werden 60 bis 90 % der Weiterbildungskosten übernommen.
Tipp: Wann du die Förderung beantragen solltest
Einen wichtigen Tipp möchten wir dir an dieser Stelle noch mitgeben: Unabhängig davon, welche Förderung für dich infrage kommt – du solltest immer erst die Förderung beantragen. Sobald diese genehmigt ist, kannst du die Weiterbildung buchen. Eine nachträgliche Förderung ist in der Regel nämlich nicht möglich. Das heißt natürlich nicht, dass du dich nicht schon mal unabhängig über Bildungsanbieter und entsprechende Kurse informieren kannst.
Weiterbildungskosten einfach von der Steuer absetzen
Was viele nicht wissen: Hast du eine Aus- oder Weiterbildung absolviert, kannst du die Kosten hierfür von der Steuer absetzen. Bei der Erstausbildung – wie etwa einem Studium – können jährlich bis zu 6.000 Euro geltend gemacht werden. Auch Arbeitnehmer, die eine Fort- oder Weiterbildung besucht haben, sollten dies beim Finanzamt angeben.
Fortbildungskosten werden als Werbungskosten angegeben. Hierzu zählen Weiterbildungen im ausgeübten Beruf, Umschulungen, ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, ein Aufbau- oder Zweitstudium sowie eine zweite oder weitere Ausbildung nach abgeschlossener Erst-Ausbildung. Übersteigen die Kosten die pauschal anerkannten Werbungskosten von 1.000 Euro, macht eine detaillierte Auflistung Sinn.
Am besten informierst du dich vorab über deine Möglichkeiten, Aus- und Fortbildungskosten abzusetzen.
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