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Glücksspiele bei einem Paidmailer erlaubt?

Glücksspiele sind in Deutschland verboten

Kategorie: Paidmailer

Dienste:

14.04.2012

Mittlerweile ist das Zechenspiel bei vielen Paidmailern nicht mehr wegzudenken, aber ist dieses Spiel rechtlich erlaubt oder gibt es hier besondere Regelungen? Diese Frage möchten wir näher beleuchten und daher haben wir uns mit diesem Thema eingehend beschäftigt. 




In der Regel sind Glücksspiele in Deutschland verboten. Die Ausnahmen bilden hier nur das staatliche Lotto und Toto! Ferner sind zudem noch Spielhallen und Spielbanken, an denen der Staat beteiligt ist, erlaubt. Schaut man sich im Internet genauer um, dann wird man bemerken, dass die meisten Casinos auch gar nicht in Deutschland ansässig sind, sondern in Ländern wie Malta, Gibraltar, Zypern, Costa Rica und anderen kleinen Staaten. Dies hat natürlich einen Grund und zwar folgenden: In Deutschland ist Glücksspiel quasi verboten!




Selbst Werbung für Glücksspiel ist je nach Bundesland verboten. So durfte beispielsweise beim UEFA-Pokalspiel zwischen Werder Bremen und dem AC Mailand die italienische Spitzenmannschaft nicht mit dem Schriftzug ihres Trikotsponsors bwin auflaufen. Auch Werbung direkt über den Werbebanden im Stadion war verboten, wurde aber umgesetzt. Dies hatte zur Folge, dass der italienische Spitzenklub 50.000 Euro Strafe zahlen musste, hier der Artikel. 




Das gleiche Szenario widerfuhr dem AC Mailand am 11.04.2007 im Champions League-Spiel gegen Bayern München. Hier wurden sogar 100.000 Euro Strafe fällig. Natürlich sind dies andere Dimensionen, als die wir im Paid4 vorfinden können. Trotz allem sollte man sich bewusst machen, dass die allseits beliebte Zeche ein reines Glücksspiel ist. Sicherlich sind die Einsätze wesentlich geringer, sodass sich kaum jemand daran stören wird. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass auch geringe Einsätze beispielsweise bei der Zeche als Glücksspiel gewertet werden.


Dies ist vom Gesetzgeber nicht erlaubt, wie man hier nachlesen kann! Das bedeutet, wenn man dieses Gesetz ganz genau befolgt, dann benötigt man eine Lizenz, die man sicherlich nicht erhalten wird. Zumal es für einen Paidmailbetreiber sicherlich finanziell nicht zu stemmen wäre, wenn dieser eine Lizenz in Malta oder anderen Ländern beantragen würde. Aber auch in solch einem Fall gelten besondere Regelungen, denn der Firmensitz muss dann auch in Malta sein, der Server muss ebenso dort stehen und dies ist mit weiteren Kosten verbunden.




Nun werden einige sicherlich denken, das ist alles weit hergeholt, dem ist aber nicht so. Es gibt beispielsweise einen Paidmailer, der über 10 Zechenspiele verfügt. Natürlich sind es Einsätze, die recht gering sind, die da über den Tisch gehen, aber hier spielt wohl auch die Gesamtmenge eine Rolle. Nicht nur die Zeche ist ein fragwürdiges Glücksspiel, sondern auch andere Slots, die mit Euroeinsätzen funktionieren. Solche Spiele findet man häufig bei Paidmailern, welche auf dem PM 3 Script von Kai R. laufen.




Hier spielt man allerdings mit den sogenannten WP (Werbepunkte). Diese werden zuvor durch den Eintausch des Userguthabens generiert. Da aber Werbepunkte einen zuvor festgelegten Wert in Euro besitzen, kann man auch hier davon ausgehen, dass dies unter dem Verbot des Glücksspiels läuft. Man sollte als Paidmailbetreiber sehr vorsichtig sein, ob man diese Möglichkeiten seinen Usern anbietet oder nicht.




Dahin gehend kann es nicht schaden, einen Anwalt aufzusuchen, damit dieser die Rechtslage eindeutig klärt. Wir betreiben mit diesem Bericht keine Rechtsberatung, sondern stützen unsere Meinung auf die Gesetze und Fakten. Wenn man aber das Zechenspiel oder Slots, welche auf Punktesysteme mit einem festgelegten Kurs basieren, genauer betrachtet und sich dann das genannte Gesetz hinzuzieht, dann muss man zum Schluss kommen, dass diese Spielvarianten schlussendlich Glücksspiele sind und somit nicht erlaubt sind.




Alles in allem sollte man sich gut überlegen, ob man dies weiterhin seinen Usern anbietet und darauf hofft, dass der lange Arm des Gesetzes auf diesen Zustand nicht aufmerksam gemacht wird. Auch sollte man nicht davon ausgehen, dass sich eh keiner für die Paid4 Szene interessiert und man somit auch nichts zu befürchten hätte.




Dies kann schnell nach hinten losgehen und so sollte man sich tatsächlich anwaltlich beraten lassen, bevor man Zeche und Co zur Verfügung stellt. 


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